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Der Verein |
Vereinsregister und Gemeinnützigkeit
Der
Verein wurde am 21.02.2010 von 7 Mitgliedern gegründet und vom
Amtsgericht Waiblingen am 12.03.2010 unter Nr. 1446 in das
Vereinsregister eingetragen. Satzungsänderungen wurden am 06.04.2010 und 09.09.2015 im Vereinsregister
eingetragen. Das Finanzamt Waiblingen erteilte die Vorläufige Bescheinigung
zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Spenden im Sinne von §
10b EStG, § Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG
beim Spender am 14.04.2010 und die Freistellungsbescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer,
zuletzt für die Jahre 2021-2023 am 20.06.2024 (Steuernummer: 90080/18701).
Hiernach ist die Körperschaft berechtigt, für Spenden
und
Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Satzung
Gemäß
der Vereinssatzung hat der Verein seinen Sitz in Waiblingen-Beinstein.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Satzung definiert
Zwecke, Ziele und Organe des Vereins und enthält
Regelungen für Mitgliedschaft und Auflösung.
Eine druckfähige Version der Satzung steht nachfolgend zur
Anzeige bzw. zum
Download bereit:
Satzung
(pdf, 27 kB)
Vereinsorgane
Organe
des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der
Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister; beide sind
ehrenamtlich tätig. Der Vorstand wird gerichtlich und
außergerichtlich von dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister
vertreten; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr,
in der Regel im ersten Quartal, statt.
In der Mitgliederversammlung vom 21.04.2024 wurden für
die Dauer von zwei weiteren Jahren zum Vorstand wiedergewählt:
- Grit Wagner-Strohn, Vorsitzende,
- Michael Strohn, Schatzmeister.
Mitgliedschaft
Mitglied
des Vereins kann jede volljährige natürliche und jede
juristische Person werden. Mit schriftlicher Zustimmung ihrer
gesetzlichen Vertreter können auch Jugendliche Mitglied
werden, sofern sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung erworben; eine
druckfähige Version steht nachfolgend zur Anzeige bzw. zum
Download bereit:
Beitrittserklärung
(pdf, 9 kB)
Die Mitgliedschaft wird mit der Bestätigung des Vorstandes auf
einer Kopie der Beitrittserklärung wirksam, die wir Ihnen
unverzüglich zurücksenden.
Die Mitgliedschaft kann durch Austritt zum Ende eines
Geschäftsjahres beendet werden; sie erlischt, wenn der
Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Anmahnung nicht bezahlt wird.
Mitgliederzahl
Am 31.03.2024 hatte der Verein 45 Mitglieder.
Beiträge und Spenden
In der
Gründungsversammlung wurde der monatliche Mitgliedsbeitrag auf
1,00 EUR für natürliche und 5,00 EUR für
juristische Personen festgesetzt. Der Beitrag soll erstmals nach Erhalt der
Aufnahmebestätigung, dann jährlich im Laufe des
ersten Quartals entrichtet werden. Wer per Bankeinzug bezahlen möchte, kann ein SEPA-Lastschriftmandat anfordern oder hier herunterladen und
ausdrucken:
Lastschriftmandat
(pdf, 31 kB)
Für unser neues Kooperationsprojekt sind wir auf Spenden auch von Nichtmitgliedern angewiesen
und für jeden Pfennig dankbar. Wir betonen, dass wir die Ehrenamtlichkeit unserer Tätigkeit sehr ernst nehmen; insbesondere finanzieren Vorstand
und Mitglieder die Reisen nach Malawi aus eigener Tasche, so dass alle Einnahmen ausschließlich dem Vereinszweck zufließen.
Unser Konto: Nr. 338 304 002 bei der Volksbank Stuttgart,
BLZ 600 901 00, BIC: VOBADESS, IBAN: DE85600901000338304002.
Mit können Sie Online spenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dem Verein dabei Gebühren belastet werden.
Für jede Beitrags- und Spendenzahlung erhalten Sie eine
Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
(§ 50 Abs. 1 EStDV). Hierfür benötigen wir Name und
Anschrift des Spenders - wir bitten daher Nichtmitglieder um
entsprechende Angabe auf der Überweisung oder - falls der Platz
dort nicht ausreicht - durch formlose Mitteilung.
Sofern Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigen, lassen Sie
uns das bitte wissen - Sie helfen damit Portokosten zu sparen.
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