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Völkerverständigung - Unterstützung für Malawi - Afrika |
Was bedeutet Kumbali?
Kumbali ist ein Chichewa-Wort und heißt "nahe bei" beziehungsweise "am Rande".
Wo liegt Malawi?
Malawi
liegt im südlichen Teil des ostafrikanischen Grabenbruchs und
ist 1964 aus dem britischen Protektorat Njassaland
entstanden. Heute leben dort etwa 20 Millionen Menschen, davon etwa 50%
unterhalb der Armutsgrenze. Der größte Teil der
Bevölkerung lebt von der Landwirtschaft. Durch die hohe
AIDS-Rate gibt es eine große Anzahl von Waisen. Es besteht
ein erheblicher Mangel an Schulen.
Welche Ziele verfolgen wir?
Zweck
unseres Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, sowie der Jugendhilfe
und der Erziehung und Bildung. Der Verein verfolgt dabei das Ziel,
insbesondere jungen Menschen die gesellschaftlichen
Verhältnisse bewusst zu machen, damit sie aufgrund dieser
Erkenntnis fähig werden, in einer demokratischen Gesellschaft
eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, zu handeln und zur
internationalen Verständigung als Grundlage einer
Weltfriedensordnung beizutragen. Diese Zielsetzung beinhaltet die
Förderung des Verständnisses und den Abbau von
Vorurteilen zwischen Angehörigen verschiedener Nationen,
sozialer Schichten, Religionen und Weltanschauungen.
Wodurch wollen wir unsere Ziele verwirklichen?
Wir
wollen unsere Ziele vor allem durch die Organisation und
Durchführung von Freiwilligeneinsätzen in Malawi
verwirklichen. Diese sollen insbesondere jungen Menschen die Gelegenheit
bieten, durch aktive Mitarbeit an Selbsthifeprojekten Land und Leute kennenzulernen und zu unterstützen, zum Beispiel
- Neubau von Kindergärten,
- Kooperation mit bestehenden Einrichtungen (Beschaffung notwendiger Unterrichtsmaterialien, Instandhaltungsmaßnahmen, Verbesserung der Infrastruktur),
- Vermittlung des Permakulturgedankens.
Wofür
verwenden wir Mitgliedsbeiträge und Spenden?
Da
wir ein kleiner Verein mit ausschließlich ehrenamtlicher
Verwaltung sind, entstehen uns im Gegensatz zu den großen
Organisationen so gut wie keine Verwaltungskosten. Somit
können wir Beiträge und Spenden
ausschließlich und unmittelbar dem Vereinszweck
zuführen. Da der Verein
als gemeinnützig anerkannt ist und ausschließlich
Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 13 und Nr. 15 AO
fördert, sind sowohl Mitgliedsbeiträge als auch
Spenden steuerlich absetzbar.
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